Brandschutz


In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Rauchmelder richtig einsetzen
Lassen Sie die Rauchmelder vom Fachmann montieren und einmal jährlich warten. Das sichert die volle Funktionsfähigkeit über die gesamte Betriebslebensdauer.
Statten Sie alle Räume mit Rauchmeldern aus, die von ihrem Zweck her von Personen als Schlafräume genutzt werden könnten; dazu zählen neben Schlaf- und Kinderzimmer zum Beispiel auch Wohn- und Gästezimmer. Statten Sie ebenfalls Räume und Flure mit Rauchmeldern aus, die als Fluchtwege aus Schlafräumen dienen.
Gerade für Eigentümer ist es häufig nur schwer nachvollziehbar, wie die vermieteten Räumlichkeiten genutzt werden. Hekatron empfiehlt deshalb, in allen Räumen außer Bad und Küche einen Rauchmelder anzubringen.

Hier finden Sie unseren Flyer zum downloaden.

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